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In der Regel kostenfrei für Gläubiger – transparente Kostenstruktur im Inkasso

Zahlungsverzögerungen und Zahlungsausfälle sind belastend. Unser Ziel ist ein transparentes Modell, bei dem Sie wirtschaftlich planbar handeln können.

Rechtlicher Hinweis (RDG): Die Unterstützung erfolgt als Inkassodienstleistung im Rahmen der RDG-Registrierung und stets nach einzelfallbezogener rechtlicher Prüfung. Streitige Klageverfahren erfolgen nur nach gesonderter Beauftragung.

Bei berechtigten und unbestrittenen Forderungen werden Kosten des Inkassos gegenüber dem Schuldner geltend gemacht, soweit diese im Einzelfall gesetzlich durchsetzbar und erstattungsfähig sind. Vorschüsse können lediglich für notwendige Auslagen (z. B. Gerichtsgebühren oder Vollstreckungskosten) anfallen.

Hinweis: Die konkrete rechtliche und kostenrechtliche Einordnung erfolgt stets im Einzelfall.

Eingetragener Rechtsdienstleister nach RDG. Streitige Klageverfahren nur nach gesonderter Beauftragung.

Außergerichtliches Inkassoverfahren

Bei berechtigten und unbestrittenen Forderungen werden Inkassokosten gegenüber dem Schuldner geltend gemacht, soweit sie im Einzelfall gesetzlich durchsetzbar und erstattungsfähig sind.

Gerichtliches Mahnverfahren

Mahn- und Vollstreckungsbescheid werden strukturiert beantragt; erforderliche Auslagen (z. B. Gerichtskosten) werden transparent eingeordnet.

Nachgerichtliches Verfahren

In der Zwangsvollstreckung (z. B. Gerichtsvollzieher/Pfändung) können zusätzliche Auslagen entstehen, die ebenfalls geltend gemacht werden.

Typische Fallkonstellationen

Der Schuldner zahlt sofort

Bei voller Bezahlung

  • Sie erhalten Ihre Hauptforderung vollständig ausgezahlt.
  • Inkassokosten und Auslagen werden gegenüber dem Schuldner geltend gemacht.
  • Verzugszinsen werden entsprechend der vereinbarten Vergütungslogik berücksichtigt.
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Der Schuldner zahlt in Teilbeträgen

Bei Direktzahlung an Sie und Ratenzahlung

  • Teil- und Ratenzahlungen werden nach den gesetzlichen Vorgaben verrechnet.
  • Nach vollständigem Ausgleich erfolgt die entsprechende Abrechnung der Hauptforderung und Nebenpositionen.
  • Der Ablauf bleibt für Sie transparent nachvollziehbar dokumentiert.
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Der Schuldner reagiert nicht

Bei Nichtzahlung

  • Für Inkassogebühren erfolgt keine pauschale Vorleistung gegenüber dem Dienstleister.
  • Bei Vorliegen der Voraussetzungen kann ein Titel erwirkt und langfristig vollstreckt werden.
  • Forderungsmonitoring, Bonitätsprüfung und Vollstreckungsmaßnahmen werden strukturiert fortgeführt.
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Der Schuldner widerspricht

Bei bestrittenen Forderungen

  • Der Fall wird gesondert geprüft und die weitere Strategie mit Ihnen abgestimmt.
  • Wenn ein streitiges Verfahren sinnvoll ist, kann eine nahtlose Übergabe an Partnerkanzleien erfolgen.
  • Für ein streitiges Gerichtsverfahren ist ein gesonderter Auftrag mit eigener Vergütungsvereinbarung erforderlich.
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