Außergerichtliches Inkassoverfahren
Bei berechtigten und unbestrittenen Forderungen werden Inkassokosten gegenüber dem Schuldner geltend gemacht, soweit sie im Einzelfall gesetzlich durchsetzbar und erstattungsfähig sind.
Zahlungsverzögerungen und Zahlungsausfälle sind belastend. Unser Ziel ist ein transparentes Modell, bei dem Sie wirtschaftlich planbar handeln können.
Bei berechtigten und unbestrittenen Forderungen werden Kosten des Inkassos gegenüber dem Schuldner geltend gemacht, soweit diese im Einzelfall gesetzlich durchsetzbar und erstattungsfähig sind. Vorschüsse können lediglich für notwendige Auslagen (z. B. Gerichtsgebühren oder Vollstreckungskosten) anfallen.
Hinweis: Die konkrete rechtliche und kostenrechtliche Einordnung erfolgt stets im Einzelfall.
Eingetragener Rechtsdienstleister nach RDG. Streitige Klageverfahren nur nach gesonderter Beauftragung.
Bei berechtigten und unbestrittenen Forderungen werden Inkassokosten gegenüber dem Schuldner geltend gemacht, soweit sie im Einzelfall gesetzlich durchsetzbar und erstattungsfähig sind.
Mahn- und Vollstreckungsbescheid werden strukturiert beantragt; erforderliche Auslagen (z. B. Gerichtskosten) werden transparent eingeordnet.
In der Zwangsvollstreckung (z. B. Gerichtsvollzieher/Pfändung) können zusätzliche Auslagen entstehen, die ebenfalls geltend gemacht werden.
Der Schuldner zahlt sofort
Der Schuldner zahlt in Teilbeträgen
Der Schuldner reagiert nicht
Der Schuldner widerspricht
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